VInspektion, Heben und Stapeln von Spundbohlen
1. Inspektion von Spundbohlen
Bei Spundbohlen erfolgt in der Regel eine Materialinspektion und eine Sichtprüfung, um nicht den Anforderungen entsprechende Spundbohlen zu korrigieren und so Schwierigkeiten beim Rammvorgang zu reduzieren.
(1) Sichtprüfung: einschließlich Oberflächenfehler, Länge, Breite, Dicke, Endrechteckverhältnis, Geradheit und Schlossform. Notiz:
A. Geschweißte Teile, die das Eintreiben von Spundbohlen beeinträchtigen, sollten entfernt werden;
B. Schnittlöcher und Abschnittsfehler sollten verstärkt werden;
C. Wenn die Spundwand stark korrodiert ist, messen Sie ihre tatsächliche Querschnittsdicke. Grundsätzlich sollten alle Spundbohlen einer visuellen Qualitätsprüfung unterzogen werden.
(2) Materialinspektion: umfassende Prüfung der chemischen Zusammensetzung und der mechanischen Eigenschaften des Grundmaterials der Spundwand. Dazu gehören die Analyse der chemischen Zusammensetzung des Stahls, Zug- und Biegetests von Komponenten, Tests der Schlossfestigkeit und Dehnungstests. Jede Spundwandspezifikation sollte mindestens einem Zug- und Biegeversuch unterzogen werden; Für Spundbohlen mit einem Gewicht von 20–50 t sollten zwei Probekörperprüfungen durchgeführt werden.
2. Heben von Stahlspundbohlen
Das Be- und Entladen von Stahlspundbohlen sollte durch Zweipunktheben erfolgen. Beim Heben sollte die Anzahl der jedes Mal angehobenen Stahlspundbohlen nicht zu groß sein und es sollte darauf geachtet werden, das Schloss zu schützen, um Schäden zu vermeiden. Zu den Hebemethoden gehören Bündelheben und Einzelheben. Beim Bündelheben werden in der Regel Stahlseile zum Bündeln eingesetzt, während beim Einzelheben häufig spezielle Hebegeräte zum Einsatz kommen.
3. Stapelung von Stahlspundbohlen
Der Ort zum Stapeln von Stahlspundbohlen sollte auf einem ebenen und festen Untergrund gewählt werden, der nicht durch starken Druck einsinkt oder sich verformt, und der zur Pfahlbaustelle leicht zu transportieren sein sollte. Beim Stapeln ist auf Folgendes zu achten:
(1) Die Reihenfolge, Position, Richtung und Ebenenanordnung der Stapelung sollte im Hinblick auf zukünftige Konstruktionen berücksichtigt werden.
(2) Stahlspundwände sollten nach Modell, Spezifikation und Länge gestapelt werden, und am Stapelort sollten Schilder angebracht werden;
(3)Stahlspundbohlen sollten in Schichten gestapelt werden, wobei die Anzahl der Pfähle in jeder Schicht im Allgemeinen 5 nicht überschreitet. Zwischen jeder Schicht sollten Schwellen angebracht werden, wobei der Abstand zwischen den Schwellen im Allgemeinen 3 bis 4 Meter beträgt, und zwar zwischen der oberen und der unteren Schicht der Schwellen sollte auf derselben vertikalen Linie liegen. Die Gesamtstapelhöhe sollte 2 Meter nicht überschreiten.
VI. Montage des Führungsrahmens.
Um beim Bau von Stahlspundbohlen die korrekte Position der Pfahlachse und die Vertikalität des Pfahls sicherzustellen, die Genauigkeit des Pfahlrammens zu kontrollieren, die Knickverformung der Spundbohle zu verhindern und die Durchdringungskapazität des Pfahls zu verbessern, a In der Regel wird ein Führungsrahmen mit einer gewissen Steifigkeit, auch „Baupfette“ genannt, eingebaut. Der Führungsrahmen nimmt eine einschichtige doppelseitige Form an und besteht normalerweise aus einem Führungsbalken und Pfettenpfählen. Der Abstand der Pfettenpfähle beträgt im Allgemeinen 2,5 bis 3,5 m. Der Abstand zwischen den doppelseitigen Pfetten sollte nicht zu groß sein, im Allgemeinen um 8 bis 15 mm etwas größer als die Dicke der Spundwand. Bei der Montage des Führungsrahmens sind folgende Punkte zu beachten:
1)Verwenden Sie Theodolit und Wasserwaage, um die Position des Leitstrahls zu kontrollieren und anzupassen.
2)Die Höhe des Führungsbalkens sollte angemessen sein, was zur Kontrolle der Bauhöhe der Stahlspundwand und zur Verbesserung der Baueffizienz beitragen sollte.
3)Der Führungsbalken darf beim tieferen Eintreiben der Stahlspundwand nicht einsinken oder sich verformen.
4)Die Position des Führungsbalkens sollte möglichst senkrecht sein und nicht mit der Stahlspundwand kollidieren.
Fortgesetzt werden,
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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 02.07.2024